Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher*innen der Veranstaltungen des Hessischen Landestheaters Marburg und der Hessisches Landestheater Marburg GmbH.

Die Geschäftstbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. 

2. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen, Öffnungszeiten 
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Hessischen Landestheaters GmbH ersichtlich. Spielplan- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen. 

3. Open Air Veranstaltungen 
Open Air Veranstaltungen werden im notwendigen Fall grundsätzlich erst am Veranstaltungsabend und am Veranstaltungsort abgesagt. 

Die Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nur, wenn die Veranstaltung infolge schlechten Wetters am Abend der Aufführrung vor Vorstellungsbeginn oder innerhalb der ersten 30 Minuten abgebrochen wird. 

4. Kartenverkauf 
Die Hessische Landestheater GmbH veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Sonderaktionen wie "Zwei für eins" oder "Student*innentag" oder Gruppenrabatte können aus technischen Gründen nur über unsere Theaterkassen, nicht im Internet oder an anderen VVK-Stellen gebucht werden. 

Ermäßigungen werden den berechtigten Personen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Kann der Nachweis bei der Kartenkontrolle nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis zu entrichten. 

Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen der Hessischen Landestheater GmbH genannten Zeiten. Die Hessische Landestheater GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer*in zu beschränken.  Schwerbehinderte Menschen können bevorzugt behandelt werden.

Für den schriftlichen und telefonischen Kartenvorverkauf der Hessischen Landestheater GmbH wird eine Gebühr erhoben. Ausgenommen sind telefonische Bestellungen, wenn die Karten mindestens drei Tage vor der Vorstellung an der Vorverkaufskasse abgeholt werden. Sollten Gebühren für den Online-Verkauf erhoben werden, so werden diese im Laufe des Buchungsvorgangs ausgewiesen.

Erfolgt die Bezahlung und Abholung nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden die Karten für den Weiterkauf freigegeben. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein*e Besucher*in unberechtigterweise den Platz, kann die Hessische Landestheater Marburg GmbH den Differenzbetrag erheben oder die Person auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen. Die Karten sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Dem Kartenkäufer ist es insbesondere untersagt:

Die Karten bei Auktionen (insbesondere im Internet) anzubieten, die Karten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Hessischen Landestheater GmbH gewerblich oder kommerziell zu veräußern, im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karten zu einem erhöhten Preis zu veräußern, die Karten ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Hessischen Landestheaters GmbH zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.

Die Eintrittskarte berechtigt dazu, den ÖPNV im RMV-Verbundnetz kostenlos für die An- und Abreise zu den Veranstaltungen des Hessischen Landestheaters Marburg zu nutzen. Die Eintrittskarte gilt am Tag der Vorstellung zur Hinfahrt ab 5 Stunden vor Vorstellungsbeginn und zur Rückfahrt bis Betriebsschluss auf allen Bussen und Bahnen im gesamten RMV Verbundnetz. Die Nutzung der 1. Klasse ist nur nach Zahlung eines Zuschlags möglich. Es gelten die gemeinsamen Beförderungsbedingungen und RMV Tarifbestimmungen. Ausgenommen bleiben Karten mit einem Eintrittspreis von unter 7,50€, Frei- und Steuerkarten, und solche, die an der Abendkasse gekauft wurden.

5. Kartenrückgabe
Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Besetzungsänderungen. Beim Ausfall oder der Verlegung von Veranstaltungen werden die Karten innerhalb von 14 Tagen (nach Bekanntgabe des neuen Termins) zurückgenommen, danach verfällt der Anspruch auf Rücknahme. Beim Umtausch von Karten, die online gekauft wurden, kann nur der Kartenpreis, nicht jedoch die Online-Verkaufsgebühr ersetzt werden. Ggf. wird eine Umtauschgebühr erhoben. Karten, die nicht an einer (Vorverkaufs)Kasse der Hessischen Landestheater Marburg GmbH gekauft wurden, können nur an den externen Vorverkaufsstellen oder in den jeweiligen Webshops umgetauscht werden. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Hessischen Landestheater Marburg GmbH sind die Ansprüche direkt gegenüber dem externen Veranstalter geltend zu machen.

6. Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann die Kasse eine Ersatzkarte ausstellen, wenn die betreffende Person glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte ursprünglich erworben wurde. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte. Mit der Ersatzkarte ist kein Anspruch auf die Zuweisung eines anderen Sitzplatzes verbunden.

7. Einlass
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Abendpersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann.

8. Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher*innen nicht gestört werden und dies aus Sicherheitsgründen zu verantworten ist. Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Die Hessische Landestheater Marburg GmbH behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.

Die Haftung für Garderobenstück erstreckt sich nur auf den Zeitwert. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und andere Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher*innen.

Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände Besucher*innen nur dann ausgehändigt werden, wenn diese glaubhaft machen, dass sie die berechtigten Empfänger*innen sind.Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich vor Verlassen der Garderobenanlage zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke sind die Besucher*innen zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

9. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Hessischen Landestheater Marburg GmbH gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 f. BGB.

10. Hausrecht
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen.

Es ist nicht gestattet, im Kassenbereich oder anderorts in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten.

Das Rauchen ist in den Spielstätten der Hessischen Landestheater Marburg GmbH untersagt. Speisen und Getränke können nicht mit in den Veranstaltungs- oder Ausstellungsraum genommen werden. Den Anweisungen des Personals der Spiel- und Ausstellungsstätten ist Folge zu leisten.

11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besucher*innen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt werden und die Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen werden.

Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass der/die Besitzer*in einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.

Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

12. Haftung
Für Schäden jeder Art, die Besucher*innen in den Spielstätten der Hessischen Landestheater Marburg GmbH erleiden, haftet die Hessische Landestheater Marburg GmbH, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt. / Das Hessische Landestheater Marburg GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer*innen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Im Anschluss hieran ist die Hessische Landestheater Marburg GmbH berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern. Die Hessische Landestheater Marburg GmbH ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Hessische Landestheater Marburg GmbH mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat. Die Daten werden streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang genutzt.

14. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

15. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 17. September 2010ff. in Kraft.